Integrationsämter sind für folgende Aufgaben zuständig, die im § 102 SGB IX (Teil II Schwerbehindertenrecht) festgeschrieben sind:
- die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe,
- den Kündigungsschutz,
- begleitende Hilfen im Arbeitsleben.
Vor dem Inkrafttreten des SGB IX am 1. Juli 2001 wurden sie Hauptfürsorgestellen genannt.
Die Integrationsämter haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen, auf deren Internetseiten http://www.integrationsaemter.de/ ich Sie an dieser Stelle hinweisen möchte.
Dieser Internetauftritt umfasst eine umfangreiche Infothek mit Gesetzestexten, einem Download-Archiv sowie einer Sammlung zur Rechtsprechung. Unter Kontakte finden Sie die Adressen und Telefonnummern sämtlicher Integrationsämter in Deutschland und in einer Rubrik Aktuelles werden Sie über neue Publikationen, Termine und vieles mehr informiert.

