Die kommunalen Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragte sind wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für behinderte Menschen, die Verwaltung, die Politik und die Verbände.

Kommunale Behindertenbeiräte und kommunale Behindertenbeauftragte
Mittlerweile gibt es in Rheinland-Pfalz 46 Beauftragte und 21 Beiräte und vergleichbare Arbeitskreise für die Belange behinderter Menschen auf Kreis-, Stadt- oder Gemeindebene. Ihre Arbeit ist besonders wichtig, um vor Ort die Lebensbedingungen für behinderte Menschen ohne Ausgrenzung und ohne Barrieren zu ermöglichen.
Noch gibt es weiße Flecken in Rheinland-Pfalz, wo es keine Beiräte und Beauftragte gibt. Jetzt haben eine Arbeitsgruppe der kommunalen Behindertenbeiräte und –beauftragte in Abstimmung mit dem Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen Vorlagen erarbeitet, mit denen die Gründung von Beiräten und die Einsetzung von Beauftragten erleichtert wird. Die Empfehlung für eine Satzung für einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) und die Empfehlung einer Beschlussvorlage zur Bestellung eines Beauftragten für Menschen mit Behinderungen finden Sie anbei zum herunterladen.
Die Empfehlungen können für kommunale Verwaltungen, Verbände behinderter Menschen oder Parteien und Fraktionen genutzt und für die lokalen Verhältnisse angepasst werden, um in den Gremien eine kommunale strukturierte Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen beschließen zu können.
