Seit 1992 berät der Beirat die Landesregierung in Fragen der Politik für behinderte Menschen. Vorsitzender des Beirates ist der Beauftragte für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz. Das Gremium tagt in der Regel vier Mal im Jahr und bei Bedarf auch öfter.
Der Landesbeirat hat seit 2005 eine Ständige Arbeitsgruppe eingerichtet. Es handelt sich um eine neue Organisationsform der Arbeitsgruppen des Landesbeirates, die konkret die Landesbeiratssitzungen vorbereitet. In der Ständigen Arbeitsgruppe werden aktuelle und grundsätzliche Themen intensiv bearbeitet und in die Sitzungen des Landesbeirates eingebracht. Ebenso werden aktuelle Gesetzesvorhaben, bei denen der Landesbeirat beteiligt wird, in der Ständigen Arbeitsgruppe behandelt. Auch Beschlüsse des Landesbeirates und deren Umsetzung werden von der Ständigen Arbeitsgruppe beobachtet. All dies geschieht in enger Abstimmung und mit Beauftragung durch den Landesbeirat.
Durch die Einrichtung der Ständigen Arbeitsgruppe ruhen die bestehenden Arbeitsgruppen "Arbeit", "Betroffene" und "Lebensumfeld, Wohnen und Recht"

