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Gleichstellung - Auf Landesebene

Am 4. Dezember 2002 hat der rheinland-pfälzische Landtag das Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Rheinland-Pfalz ist somit das erste Bundesland, das in Folge der Bundesgesetzgebung ein Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen hat.

Das Landesgesetz konnte somit rechtzeitig zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen Anfang 2003 in Kraft treten.

Das Gesetz können Sie hier im pdf-und im rtf-Format herunterladen.
Landesgleichstellungsgesetz (pdf)
Landesgleichstellungsgesetz (rtf)

Eine Übersicht über den Stand der Umsetzung gibt der erste Bericht zur Umsetzung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen gemäß §13 des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen vom 29.12.2004, Unterrichtung durch die Landesregierung. (Word-Dokument).

Einen aktuellen Sachstand des ersten Berichts zur Umsetzung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen gibt diese Präsentation (pdf).

Der zweite Bericht zur Umsetzung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen (pdf, 2,95 mb) wurde Anfang 2007 veröffentlicht.

3. Bericht zur Umsetzung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in den Jahren 2007 und 2008.

Der vierte Bericht zur Umsetzung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen für 2009 und 2010.

Charta für ein Soziales Rheinland-Pfalz - Politik für Menschen mit Behinderungen

Am 21. Juni 2007 hat der Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen die Charta für ein Soziales Rheinland-Pfalz - Politik für Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Ziel ist, eine landesweite Diskussion anzuregen, wie die soziale gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen selbstverständlich und ohne Ausgrenzung gewährleistet werden kann. Hier finden Sie den Text der Charta (pdf, 150 kb).