Am 4. Dezember 2002 hat der rheinland-pfälzische Landtag das Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Rheinland-Pfalz ist somit das erste Bundesland, das in Folge der Bundesgesetzgebung ein Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen hat.
Das Landesgesetz konnte somit rechtzeitig zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen Anfang 2003 in Kraft treten.
Das Gesetz können Sie hier im pdf-und im rtf-Format herunterladen.
Landesgleichstellungsgesetz (pdf)
Landesgleichstellungsgesetz (rtf)
Eine Übersicht über den Stand der Umsetzung gibt der erste Bericht zur Umsetzung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen gemäß §13 des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen vom 29.12.2004, Unterrichtung durch die Landesregierung. (Word-Dokument).
Einen aktuellen Sachstand des ersten Berichts zur Umsetzung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen gibt diese Präsentation (pdf).
Der zweite Bericht zur Umsetzung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen (pdf, 2,95 mb) wurde Anfang 2007 veröffentlicht.
3. Bericht zur Umsetzung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in den Jahren 2007 und 2008.
Der vierte Bericht zur Umsetzung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen für 2009 und 2010.

