Das Land Rheinland-Pfalz ist schon sehr früh neue Wege für die Selbstbestimmung behinderter Menschen gegangen. Schon 1998 wurden in Rheinland-Pfalz die ersten Persönlichen Budgets erprobt und später flächendeckend eingeführt. Seit 1. Januar 2008 gibt es nun einen bundesweiten Rechtsanspruch auf die Nutzung eines Persönlichen Budgets.
Das Persönliche Budget bedeutet keine neue Leistung, sondern dass der einzelne behinderte Mensch die Leistungen, die er bekommt, selbst einkaufen kann. Er kann sie also dort einkaufen, wo er es für sinnvoll hält und so besser an die eigenen Bedürfnisse anpassen.
Da es mittlerweile in verschiedenen Bereichen Persönliche Budgets gibt, die zum Teil noch erprobt werden, hat das rheinland-pfälzische Sozialministerium eine Übersicht erstellt. In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit das
- Trägerübergreifende Budget
- Selbst bestimmen - Hilfe nach Maß
- Budget für Arbeit
Hier finden Sie eine Übersicht, wie die einzelnen Persönlichen Budgets in Rheinland-Pfalz funktionieren:
Die Beauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer, hat im Jahr 2007 eine Budget-Tour durch Deutschland durchgeführt. Hierzu wurden auch eine Reihe von interessanten Informationen erstellt, die erklären, wie das Persönliche Budget funktioniert und wo es Rat und Hilfe gibt:
http://www.budget-tour.de/content/41076.php?a=3
Informationen in leichter Sprache über das Persönliche Budget hat Mensch zuerst erstellt. Wie man das Geld vom Staat für ein selbstbestimmtes Leben bekommt und was dabei wichtig ist, finden Sie hier:
http://www.people1.de/pdf/PersoenlichesGeld2.pdf
Zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget hat das Sozialministerium ein Faltblatt mit den wichtigsten Informationen erstellt.
Faltblatt zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget als pdf

