Um die notwendigen sozialen Kontakte und damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderungen gewährleisten zu können, werden gemeindeintegrierte Wohnformen angestrebt. So werden gesellschaftliche Angebote räumlich erreichbar und ermöglichen einen gleichberechtigten gesellschaftlichen Austausch. Am Besten gelingt dies durch eine individuelle Hilfeplanung, die auch die gewünschte Wohn- und Lebensform im Blick hat.
Die grundlegenden und von allen Beteiligten mitgetragenen Ziele sind
- die Regionalisierung und die
- Dezentralisierung der notwendigen Leistungen sowie die
- Differenzierung nach dem individuellen Hilfebedarf um
- barrierefreies Wohnen und Leben zu ermöglichen.
In einer vom Land einberufenen Kommission Wohnen, in der alle Beteiligten von Leistungsträgern, Leistungserbringern und Leistungsberechtigten vertreten waren, wurde eine Zielvereinbarung entwickelt, um diesen Umstrukturierungsprozess in der Eingliederungshilfe gemeinsam zu gestalten.
Zielvereinbarung als pdf - Scan des Originals mit Unterschriften

